Vereinfachter Spendennachweis

Für Spenden bis 200 Euro reicht es aus, wenn Sie beim Finanzamt die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts und eine Quittung des Spendenempfängers vorlegen.

Die Quittung können Sie bequem hier herunterladen.

Bitte achten Sie darauf: Aus der Buchungsbestätigung müssen der Name und die Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.

Sollten Sie Rückfragen haben, helfen wir Ihnen gerne per Mail oder telefonisch weiter.